Bericht zur Vertreter- und Mitgliederversammlung DIB

von Matthias Kern

Am 07. Dezember 2024 fand die Vertreter- und Mitgliederversammlung des DIB in Bonn statt, zu der ich angereist war.
Vorwegstellen möchte ich, dass die Veranstaltung sehr gut geplant, organisiert und durchgeführt wurde. Hier hatte das Team des DIB hervorragende Arbeit geleistet. Auch die Leitung der Versammlung durch Thorsten Ellmann, dem Präsidenten des DIB, war geradlinig, zielgerichtet und professionell.
Im Weiteren berichte ich nicht vollständig über jeden TOP und dessen Inhalt und/oder jede daraus entstandene Diskussion, sondern fasse kurz das zusammen, was ich als wesentlich empfand.
Die Versammlung wurde pünktlich um 9 Uhr durch Thorsten Ellmann eröffnet und nach seiner Begrüßung und den notwendigen formalen und organisatorische Feststellungen wurde ein Gedenken an verstorbene Mitglieder gehalten.

Unter TOP 1 erfolgte dann der Tätigkeitsbericht des Vorstandes sowie eine Aussprache und ein Ausblick auf das Jahr 2025.
Im TOP 2 ging es um den Jahresabschluss für das Jahr 2023. Dieser lag den Delegierten vor und wurde auf deren Videokonferenz vom 30.10.2024 bereits besprochen. Zu diesem TOP gab es Kritik vom Landesverband der Rheinland-Pfälzischen Imker, die jedoch vom anwesenden Steuerberater des DIB ausgeräumt werden konnte.
Gegen 9 Uhr 45 nahm dann Thorsten Ellmann, entsprechend einer Satzungsforderung, Stellung zu einer Haushaltsposition, deren Kostenansatz um mehr als 10% überschritten worden war. Es ging im Wesentlichen um gestiegene Gebäudeversicherungskosten und am Rande um eine Forderung gegen die Firma Weck. Die Erläuterungen von Herrn Ellmann waren schlüssig, die Kosten Überschreitung nachvollziehbar notwendig und wurde somit einstimmig genehmigt.
Zum TOP 2.3, dem Werbebefonds, gab es ebenfalls Kritik vom Rheinland-Pfälzischen Imkerverband, aber auch diese wurde vom Steuerberater des DIB ausgeräumt.
Unter TOP 3 wurde dann der Jahresabschluss für das Jahr 2023 einstimmig genehmigt und der Vorstand wurde im Anschluss entlastet.

Für mich wurde es unter dem TOP 3.3 dann spannender. Es ging um den Haushaltsvorschlag für das Jahr 2025, der bereits am 11.10.2024 in Salzkotten beraten worden war und wozu sich Diskussionen ergaben. So wurde festgestellt, dass sich DIB und DBIB, beide als Vollmitglieder der Apimondia, gemeinsam um die Austragung in Leipzig bewerben, der DBIB aber bisher keine Mittel dafür bereitgestellt hat. Vom DIB
sind bereits für die Bewerbung 125 TDE eingeplant worden. Auch wenn festgestellt wurde, dass DBIB-Mitglieder zum Teil auch DIB-Mitglieder sind, so wurde der Vorstand dennoch von den Vertretern dazu aufgefordert, hier eine Partnerschaftslösung, auch auf der Kostenseite, herbeizuführen.
Im Weiteren forderte Oliver Lenz vom Landesverband Hessischer Imker, den Betrag von 1 Euro je Mitglied des DIB für das Projekt Varroaresistenz 2033 / Varroa 2033 in den Haushalt einzustellen. Dieser Vorschlag fand zwar teilweise Unterstützung der anderen Vertreter bzw. Landesverbände, jedoch keine Mehrheit, was ich persönlich sehr schade finde.
Gegen 10 Uhr 30 wurde dann einstimmig über den Haushaltsvorschlag abgestimmt.

Im TOP 4 wurde dann gewählt. Herrn Johann Fischer zum Beirat für imkerliche Fachfragen und Her Lichtenberg zum Beirat für Rechtswesen/Steuerrecht.

Dann wurde es feierlich und Friedrich Karl Tiesler schied, mit einer Laudatio von Thorsten Ellmann, aus dem Amt des Beirates für Zuchtwesen aus und wurde zum Ehrenbeirat für Zuchtwesen ernannt.
Neuer Beirat für das Zuchtwesen wurde Leo Famulla.
Zum neuen Rechnungsprüfer wurde Markus Schreiber gewählt.
Mit den TOP 5ff. wurden dann verschiedene Anträge des Landesverbandes der Rheinland-Pfälzischen Imker abgearbeitet, die im Vorwege ja schon hinreichend publiziert worden waren und die ich hier daher nicht im Detail erläutere.
Unter TOP 5.1. kam der Antrag “Stärkung der Basisdemokratie” zur Diskussion. Dabei wurde deutlich, dass den Vertretern durchaus bewusst ist, dass es Bemühungen braucht, mehr Mitglieder zu aktiven Mitgestaltern in der Imkerschaft und in den Verbänden zu machen und dass viele Landesverbände auch aktiv daran arbeiten. Gleichwohl erläuterte Thorsten Ellmann aber auch, dass diese basisdemokratischen Bemühungen ja bereits stattfänden, eben in der Struktur der Verbände und der DIB als Dachorganisation in diese Arbeit auch nicht ohne Weiteres eingreifen könne und sollte.
Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Der Antrag “Grüne Woche” wurde ebenfalls abgelehnt. Die Landesverbände bevorzugen eigene Stände in den Hallen ihrer jeweiligen Bundesländer.
Ebenfalls abgelehnt wurde der Antrag “Offenlegung des Anlageverzeichnisses”.
Das Anlageverzeichnis liegt vor, ist geprüft und jeder Vertreter kann es einsehen. Es wird lediglich abgelehnt, es offenzulegen.
Mit dem TOP 5.4 ging es dann um die Herausgabe der Liste der (in der Vergangenheit) gefassten Beschlüsse. Dem Redeeifer einzelner Teilnehmer musste Thorsten Ellmann,
als Versammlungsleiter, hierbei auch einmal Einhalt gebieten, aber nachdem die fast fertige Datenbanklösung hierfür durch Christian Krug, vom Landesverband der Schleswig-Holsteinischen Imker, präsentiert worden war, zog Thomas Hock, vom Landesverband der Rheinland-Pfälzischen Imker, seinen Antrag zurück.

Für mich interessanter, formal aber auch komplizierter und in der Diskussion vielfältiger und engagierter wurde es unter TOP 5.5. “Aussetzung der Werbebeiträge” bzw. “Erhöhung der Werbebeiträge für Abfüllstellen”, da der eigentliche Antrag in 2 Teilen abgearbeitet wurde. Um es vorwegzunehmen, es wurden beide Teile mehrheitlich abgelehnt.
Interessant und schlüssig war für mich vor Allem Thorsten Ellmanns Stellungnahme zum 2. Teil des Antrages. So müssen die Abfüllstellen in einem definiertem Verfahren gegenüber dem DIB nachweisen, dass sie ausschließlich echten, deutschen Honig abfüllen. Überraschend für mich war auch die Feststellung, dass anhand der Zahl der verkauften Gewährverschlüsse festgestellt wird, dass die Abfüller lediglich 3-4% des im DIB-Glas abgefüllten Honigs vermarkten. Ich hatte hier eine erheblich größere Menge erwartet.
Auch wenn jüngste Publikation den Verdacht nähren, dass die Abfüller Wege finden könnten, dieses Verfahren zur Qualitätssicherung zu umgehen, so ist es doch notwendig, sich an die aktuelle Rechtslage zu halten. Wenn nach anerkannten Prüf- und Dokumentationsverfahren hierbei kein Verstoß, seitens der Abfüller, nachgewiesen werden kann, so können auch keine Sanktionen gegen sie verhängt werden.
Eine weitere Perspektive, aus der Imkerschaft ,war auch, dass gerade die “größeren” Imker die Abfüller auch als ihre Dienstleister betrachten, für sie diejenigen sind, die ihnen große Mengen Honig in großen Gebinden abnehmen und diese für sie vermarkten.

Gegen 12 Uhr 40 ging es in die kurze Mittagspause und bereits 13:20 wurde mit TOP 5.6. “Einholung eines Rechtsgutachtens” ,nach dem Antrag des Imkerverbandes Rheinland-Pfalz, fortgefahren. Hierzu gab es umfangreiche Diskussionen und Erläuterungen, insbesondere durch den Beirat für Rechtswesen. Es stellte sich heraus, dass der Antrag in der Form nicht zielführend ist.
Der ebenfalls Rheinland-Pfälzische Antrag “Listung der Honigbiene” kam anschließend zur Diskussion. Für den DIB erläuterte Sebastian Spiewok die Sachlage hierzu umfangreich und in der Diskussion wurde insbesondere herausgestellt, dass dieser Antrag, der ja auf eine Einstufung der Honigbiene als Nutztier abzielt, dem vorangegangenem Antrag kontraproduktiv gegenüberstehen würde.
Letztendlich zog Thomas Hock auch diesen Antrag, für den Imkerverband Rheinland-Pfalz, zurück.
Um 14 Uhr kam es dann zum Rheinland-Pfälzischen Antrag “Rettung der Marke Echter deutscher Honig”. Hierzu gab es seitens der Delegierten keinen Diskussionsbedarf und der Antrag wurde einstimmig abgelehnt.
Dem Antrag des Landesverbandes Weser-Ems auf Ausweitung des Bildungsangebotes der DIB-Akademie wurde entsprochen und der Landesverband der Bayrischen Imker zog einen Antrag zurück, einem Weiteren auf Verwendung der Werbebeiträge für Endverbraucherwerbung wurde entsprochen.
Weiter beantragte der Bayrische Landesverband die Einholung eines Rechtsgutachtens über Honigbienenverbotszonen und der Landesverband Hannover beantragte, dass die Werbeträger des DIB neugestaltet werden sollen. Beide Anträge fanden Zustimmung.
Unter TOP 5.15, es war inzwischen 15 Uhr geworden, kam der Eilantrag der Rheinland-Pfälzischen Imkerverbandes zur “DPMA MELIBO / Veganer Honig” zur Diskussion und Thorsten Ellmann bedankte sich ausdrücklich bei Thomas Hock dafür, auf diesen Vorgang aufmerksam geworden zu sein und den Antrag dazu eingebracht zu haben.
Ich empfehle allen Imkern, sich mit diesem Thema zu befassen!
Thorsten Ellmann erläuterte dazu, dass der DIB bereits eine Stellungnahme seines Patentanwaltes dazu eingeholt habe und verlas diese.
Der Antrag wurde anschließend einstimmig angenommen.
Unter TOP 6 ff. , Sonstiges, wurden die Vertreterversammlung am 11. u. 12.10 in Bremen sowie die Wanderversammlung vom 8.-11.10.2026 in Dresden, auf der auch die Vertreterversammlung stattfinden soll, angekündigt. Natürlich kamen die Apimondia in Kopenhagen und die Bewerbung für die Apimondia 2029 in Leipzig noch einmal zur Sprache.

2027 begeht dann das DIB-Glas sein 120-jähriges Jubiläum, was wohl in Weimar gefeiert werden wird.
Die Versammlung endete dann mit dem Dank von Thorsten Ellmann an alle Teilnehmer und Gäste sowie deren Verabschiedung und mir verbleibt nur, mich meinerseits für die hervorragende Organisation und Leitung der Versammlung zu danken!

Klaus W. Sick, 08.12.2024

Zurück zur Newsübersicht