Da die meisten, vor allem kleinere Imker, mit einer Pauschalierung der Umsatzsteuer veranlagt sind, wird es für sie ab 1.1.2022 nachfolgende gesetzliche Änderung geben.
— Quelle: Bundestagsveröffentlichung —
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. November 2021, den von der geschäftsführenden Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht (20/12) auf Empfehlung des Hauptausschusses (20/75) in unveränderter Fassung angenommen. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten für den Gesetzentwurf, alle übrigen Fraktionen stimmten dagegen.